Höhlenschutz

Höhlen sind einzigartige Naturdenkmäler und empfindliche ökologische Systeme, die leicht unwiederbringlich zerstört werden können.

Unsere Höhlengruppe ist seit 1998 Mitgleid beim VDHK (Verband der deutschen Karst- und Höhlenforscher) und bekennt sich damit auch zur Ethik des VDHKs.

Die Grundsätze für jeden Einzelnen lassen sich auch in vier einfachen Regeln zusammenfassen:

Wenn du in eine Höhle gehst, dann

    •     nimm nichts mit,
    •     lass nichts zurück,
    •     zerstöre nichts,
    •     und schlag nichts tot!

Fledermäuse benötigen ungestörten Winterschlaf zum Überleben.
Zum Schutz der Fledermäuse hat der Gesetzgeber das Betreten von Höhlen, in denen Fledermäuse überwintern, in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 1. April verboten.

Laut dem baden-württembergischen Biotopschutzgesetz vom 1.1.1992 gelten Höhlen nach §24a als geschützte Biotope.

Aktion Saubere Unterwelt

Bei dieser Aktion säubern Höhlenforscher in ganz Deutschland bei ihren Touren Höhlen von achtlos hinterlassenen Müll. Beim Internationalen Clean Up Day werden jedes Jahr im September in einer Pressemitteilung des VDHK über die verschiedenen Aktionen berichtet,